Alexander Korsch - EU-Förderung und Zuschüsse für Beratungsleistungen

EU-Förderung und Zuschüsse für Beratungsleistungen

Brandenburgisches Unternehmen - speziell kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - können FÖRDERUNG VON BERATUNGSLEISTUNGEN beantragen. Informieren Sie sich hier...

 

Die Quote der Förderung

Die Förderung beinhaltet bis zu 70% der tatsächlichen Beratungskosten.

 

Inhalte und Inanspruchnahme einer Förderung:

Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich am spezifischen Bedarf der einzelnen KMU. Hierbei können während der Förderung Führungskräfte sowie Mitarbeiter einbezogen werden.

 

KMU für diese Förderung sind Unternehmen mit

  • weniger als 250 Beschäftigten
  • einem Jahresumsatz von höchsten 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
  • einer Kapital- oder Stimmanteilverteilung, bei der das Kapital oder die Stimmanteile des Unternehmens sich nicht zu einem Viertel oder mehr im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die diese Grenze überschreiten (Unabhängigkeitskriterium); es gelten die Bestimmungen im Abl. der EG Nr. L 124 vom 20.05.2003, S. 36.
 

Was müssen Sie tun, um eine Förderung zu erhalten?

Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und senden Sie es ab. Wir kümmern uns um alles weitere und nehmen mit Ihnen schnellstmöglich Kontakt auf.

Bitte informieren Sie mich über die Förderung